Pflichtprüfung von Heizöllagerbehältern bis
Februar 2006
Rund 615.000 hessische Haushalte werden mit einer
Ölheizung erwärmt oder beziehen Warmwasser aus
Ölenergie. In einer Broschüre informiert das Hessische
Umweltministerium über die Betreiberpflichten bei
Heizöltanks. Danach müssen zum Beispiel alle Heizöllager
mit mehr als 1000 Litern Fassungsvermögen, die vor dem
01.10.93 eingerichtet worden sind, bis zum 13.02.2006
fachgemäß überprüft werden.
Hintergrund ist eine hohe Dunkelziffer an „wild“
eingebauten Lagerbehältern, die jenseits aller
Anforderungen betrieben werden. Um einen störungsfreien
und vorschriftgemäßen Betrieb der Ölheizung
sicherzustellen, ist es für jeden Betreiber
unumgänglich, über die gesetzlichen Anforderungen an die
Ausstattung des Öltanks informiert zu sein und die
Sicherheit der Tankanlage zu überwachen, beziehungsweise
diese von Sachverständigen im Rahmen der
Pflichtüberprüfung inspizieren zu lassen.
Regelmäßige Überprüfungen und Tankreinigung,
rechtzeitiges Erkennen von Korrosion und ggf.
konservierende Maßnahmen durch einen Fachbetrieb
schützen die Umwelt vor Ölunfällen und Sie vor nicht
absehbaren Kosten.
Aktiver Umweltschutz beginnt mit Tankschutz – dieser
dient auch der Werterhaltung Ihrer Tankanlage.
Wir helfen Ihnen gerne weiter... |